...so lässt es sich leben
Bauen & Wohnen
Dort Wohnen wo andere Urlaub machen:
Aufstehen und beim Blick aus dem Fenster das Panorama genießen.
Natur pur und doch keine weiten Wege, um die Dinge des alltäglichen Lebens zu erledigen. So ist es in Sibratsgfäll zu wohnen
Für den Neubau oder eine Renovierung Ihres Wohnheims ist es wichtig gezielt vorzugehen:
- Bauberatung: Informieren Sie sich beim Gemeindeamt über Flächenwidmung, Gefahrenzonenplan, erneuerbare Energien, Förderungen (Fördervorgaben, Anträge, Abwicklung, Nachweise, …)
- Gebäudeplanung: Lassen Sie sich durch einen befugten Architekten ihr Haus planen.
- Baubewilligungsverfahren: Stellen Sie den Antrag beim Bauamt.
- Förderungsantrag: Geben Sie ihre Förderungsanträge beim Wohnungsreferat ein.
- Bauausführung: Lassen Sie Ihr Bauvorhaben von qualifizierten Fachbetrieben umsetzen. Sammeln Sie die erforderlichen Nachweise (Baufortschritte) für die Baubehörde und die Förderungsstelle.
- Nachweis der Umsetzung: Reichen Sie die Nachweise für den Baufortschritt bei den Förderungsstellen ein.
- Baufertigstellung: Nach Baufertigstellung melden Sie die Bauvollendung.
e5-Informationen für Bauleute
Jährlich werden vom Land Vorarlberg und dem Energieinstitut die aktuellen Informationen rundum das Bauen zusammengestellt. Die e5-Infomappe für Bauleute ist ab ca. Anfang März im Gemeindeamt erhältlich.
Online sind die Informationen unter den folgenden Links abrufbar:
- www.vorarlberg.at – Allgemeine Informationen Sanierung
- Broschüre Sanieren 2024 (Link direkt zur Datei)
- Förderungsrichtlinie Sanierung (Link direkt zur Datei)
- www.vorarlberg.at – allgemeine Informationen Neubau
- Broschüre Bauen und Kaufen 2024 (Link direkt zur Datei)
- Förderungsrichtlinie Neubau (Link direkt zur Datei)
- Broschüre Energie in Wohngebäuden (Link direkt zur Datei)
- Förderungsrichtlinie Energie in Wohngebäuden (Link direkt zur Datei)
- Förderungsantrag Energieförderung für Wohnbauten (Link direkt zur Datei)
Gut informiert kann das Vorhaben starten:
Bauanzeige
Für bestimmte kleinere Bauvorhaben (wie Gartenhäuschen, etc.) besteht die Möglichkeit anstelle eines Bauantrages nur eine Bauanzeige einzureichen. Auch der Abbruch eines Gebäudes oder Gebäudeteiles ist anzeigepflichtig. Vor Beginn der baulichen Maßnahmen muss die Gemeinde diese mit schriftlichem Bescheid freigeben. Anzeigen können formlos oder mittels untenstehendem Formular schriftlich eingereicht werden. Welche Bauvorhaben anzeigepflichtig sind steht im § 19 Baugesetz.
Der Bauanzeige sind folgende Unterlagen beizulegen:
- die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Pläne
- Berechnungen und Beschreibungen in vierfacher Ausfertigung
Bauanzeige Formular
herunterladenBauantrag
Für alle bewilligenungspflichtigen Bauvorhaben ist ein Bauantrag zu stellen. Ein Antrag auf Baubewilligung (Bauantrag) kann formlos oder mittels nachstehendem Formular erfolgen. Dieser Antrag hat Art, Lage, Form, Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Bauvorhabens anzugeben. Für umfangreichere Planungen wie Hausbau, Zubauten etc. ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Dem Bauantrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Nachweis des Eigentums am Baugrundstück bzw. die Zustimmung des Eigentümers
- die zur Beurteilung des Bauvorhabens erfoderlichen Pläne
- Pläne, Berechnungen und Beschreibungen in vierfacher Ausfertigung
Bauantrag Formular
herunterladenBaufertigstellung
Bei Bauvorhaben, die bewilligungspflichtig sind, muss vor Benützung des Gebäudes die Fertigstellung an das Bauamt gemeldet werden. Die Meldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bauvollendung schriftlich erfolgen. Sie können dafür das untenstehende Formular verwenden.
Die in der Baubewilligung angeführten Befunde bzw. Nachweise müssen der Bauvollendungsmeldung beiliegen.
AGWR Datenblatt Adresserfassung
herunterladenBauvollendungsmeldung Freigabe
herunterladenHilfreiche Informationen
Energieinstitut Vorarlberg
Broschüren für Bauleute zu Gebäude, Heizung und Haustechnik
Energieregion Vorderwald
Die acht Vorderwälder Gemeinden Doren, Hittisau, Krumbach, Langenegg, Lingenau, Riefensberg, Sibratsgfäll und Sulzberg haben sich 2009 in Zusammenarbeit mit dem Energieinstitut Vorarlberg zur Energieregion Vorderwald zusammengeschlossen. Seitdem gestalten die Gemeinden gemeinsam ihre energiepolitische Zukunft. Seit 2022 wurde die Energieregion Vorderwald um die Gemeinde Langen bei Bregenz erweitert.
Ihr Ziel: die Gemeinden möchten eine enkeltaugliche und zukunftsfähige Region für ein gutes Leben erhalten. Eine weitgehende Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern ist ein wesentlicher Bestandteil dafür.
Informationen vom Land Vorarlberg
Hier finden Sie einen Überblick der vom Land Vorarlberg zusammengestellten Informationen zum Thema Bauen & Wohnen