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...so lässt es sich leben

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Bauen & Wohnen

Dort Wohnen wo andere Urlaub machen:
Aufstehen und beim Blick aus dem Fenster das Panorama genießen.
Natur pur und doch keine weiten Wege, um die Dinge des alltäglichen Lebens zu erledigen. So ist es in Sibratsgfäll zu wohnen

Jedes Bauvorhaben startet mit einer Idee und mit der daran anschließenden Informationssammlung:

Für den Neubau oder eine Renovierung Ihres Wohnheims ist es wichtig gezielt vorzugehen:

  • Bauberatung: Informieren Sie sich beim Gemeindeamt über Flächenwidmung, Gefahrenzonenplan, erneuerbare Energien, Förderungen (Fördervorgaben, Anträge, Abwicklung, Nachweise, …)
  • GebäudeplanungLassen Sie sich durch einen befugten Architekten ihr Haus planen.
  • Baubewilligungsverfahren: Stellen Sie den Antrag beim Bauamt.
  • Förderungsantrag: Geben Sie ihre Förderungsanträge beim Wohnungsreferat ein.
  • BauausführungLassen Sie Ihr Bauvorhaben von qualifizierten Fachbetrieben umsetzen. Sammeln Sie die erforderlichen Nachweise (Baufortschritte) für die Baubehörde und die Förderungsstelle.
  • Nachweis der Umsetzung: Reichen Sie die Nachweise für den Baufortschritt bei den Förderungsstellen ein.
  • Baufertigstellung: Nach Baufertigstellung melden Sie die Bauvollendung.

e5-Informationen für Bauleute

Jährlich werden vom Land Vorarlberg und dem Energieinstitut die aktuellen Informationen rundum das Bauen zusammengestellt. Die e5-Infomappe für Bauleute ist ab ca. Anfang März im Gemeindeamt erhältlich.
Online sind die Informationen unter den folgenden Links abrufbar:

 

 

Gut informiert kann das Vorhaben starten:

Bauanzeige

Für bestimmte kleinere Bauvorhaben (wie Gartenhäuschen, etc.) besteht die Möglichkeit anstelle eines Bauantrages nur eine Bauanzeige einzureichen. Auch der Abbruch eines Gebäudes oder Gebäudeteiles ist anzeigepflichtig. Vor Beginn der baulichen Maßnahmen muss die Gemeinde diese mit schriftlichem Bescheid freigeben. Anzeigen können formlos oder mittels untenstehendem Formular schriftlich eingereicht werden. Welche Bauvorhaben anzeigepflichtig sind steht im § 19 Baugesetz.

Der Bauanzeige sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Pläne
  • Berechnungen und Beschreibungen in vierfacher Ausfertigung
Bauanzeige Formular

Bauanzeige Formular

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Bauantrag

Für alle bewilligenungspflichtigen Bauvorhaben ist ein Bauantrag zu stellen. Ein Antrag auf Baubewilligung (Bauantrag) kann formlos oder mittels nachstehendem Formular erfolgen. Dieser Antrag hat Art, Lage, Form, Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Bauvorhabens anzugeben. Für umfangreichere Planungen wie Hausbau, Zubauten etc. ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Dem Bauantrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  •     Nachweis des Eigentums am Baugrundstück bzw. die Zustimmung des Eigentümers
  •     die zur Beurteilung des Bauvorhabens erfoderlichen Pläne
  •     Pläne, Berechnungen und Beschreibungen in vierfacher Ausfertigung
Bauantrag Formular

Bauantrag Formular

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Baufertigstellung

Bei Bauvorhaben, die bewilligungspflichtig sind, muss vor Benützung des Gebäudes die Fertigstellung an das Bauamt gemeldet werden. Die Meldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bauvollendung schriftlich erfolgen. Sie können dafür das untenstehende Formular verwenden.
Die in der Baubewilligung angeführten Befunde bzw. Nachweise müssen der Bauvollendungsmeldung beiliegen.

AGWR Datenblatt Adresserfassung

AGWR Datenblatt Adresserfassung

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Bauvollendungsmeldung Freigabe

Bauvollendungsmeldung Freigabe

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Hilfreiche Informationen

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